Anerkannter Hundetrainer und Hundepsychologe nach dem Tierschutzgesetz §11
Hundetrainer, die „gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten“, benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des zuständigen Veterinäramtes nach dem Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8.
Als Hundetrainer und Hundepsychologe habe ich die erforderliche Prüfung im Bereich Hundeverhaltensberater abgelegt und erfolgreich bestanden. Das Fachgespräch wurde von einem Amtsveterinär der Landeshauptstadt Stuttgart und einem Sachverständigen geführt.
Prüfungsaufbau
Theoretisches Fachbespräch
Dabei nachzuweisen sind insbesondere ausreichende Kenntnisse über:
- Biologie des Hundes
- Aggressionsverhalten
- Ausdrucksverhalten (Kommunikation mit Artgenossen und Menschen)
- Anatomie
- Fortpflanzung
- Verhaltensbiologie
- Rassekunde
- Spielverhalten
- Soziale Organisation (Rangordnung, Sozialverhalten)
- Aufzucht, Haltung, Fütterung, allgemeine Hygiene
- Erkrankungen des Hundes, medizinische Versorgung
- Einschlägige tierschutzrechtliche und sonstige Vorschriften
- Ausbildung, Training
- Lernverhalten (Lernformen, klassische Konditionierung, operante/instrumentelle Konditionierung, soziales Lernen)
- Kommunikation (Ausdrucksverhalten, Kommunikationsformen des Hundes, Hund-Mensch-Kommunikation, Mensch-Hund-Kommunikation)
- Tierschutzgerechte und tierschutzwidrige Erziehungsmethoden
- Altersspezifische Ausbildung
- Angemessene Beschäftigung und Auslastung von Hunden
- Trainingsgestaltung (Ablauf, Aufbau etc.)
- Angst und Aggressionsverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag/in der Hundeausbildung, Ursachen, Entstehung und Korrektur von Meide- und Abwehrverhalten
- Stress bei Hunden (Physiologie des Stressgeschehens, Stressvermeidung, Auswirkungen von Stress im Alltag und in der Hundeausbildung)
- Erkennen und Korrigieren unerwünschten Verhaltens, Verhaltensstörungen (z.B. Bellen, Zerstören, Trennungsangst, stereotypes Verhalten)
- Ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit Hund und Halter
- Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter (Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben)
Praktische Prüfung für Verhaltensberater & Hundepsychologen
- Videoanalyse: Mir wurden insgesamt drei verschiedene Videosequenzen am Bildschirm vorgespielt. Anschließend musste ich schildern, welches Verhalten der Hund auf dem Video zeigt (korrekte Benennung und Schilderung der Bedeutung).
- Beratungsgespräch: Es wurde mir ein Fall für ein Beratungsgespräch vorgelegt. Schriftlich vorgegeben waren einige Fakten zum Hund. Die Prüfer fungierten als „Besitzer“ und konnten zu dem Fall befragt werden. Nach Erfragen des Verhaltensproblems wurden alle Ursachen und Zusammenhänge genannt und ein Trainingsplan zum Problem von mir erstellt.
- Das Training: Die richtigen Trainingsschritte wurden am Beispiel (Hund-Halter-Team) von mir ausgeführt. Der Hundehalter wurde zum richtigen Training angeleitet.
- Therapieformulierungen für Problemfälle: Anhand beispielhaft vorgelegter Problemfälle wurden Therapiekonzepte für die Hunde formuliert und vorgestellt.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Mit meiner umfassenden Ausbildung und behördlichen Anerkennung nach dem Tierschutzgesetz §11 bin ich bestens qualifiziert, um Ihnen und Ihrem Hund zu einem besseren Verständnis und einer harmonischen Beziehung zu verhelfen. Vertrauen Sie auf meine Expertise als Hundetrainer im Raum Stuttgart und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem stressfreien und glücklichen Miteinander beschreiten.