Sachkundeprüfung

Anerkannter Hundetrainer und Hundepsychologe nach dem Tierschutzgesetz §11

Hundetrainer, die „gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten“, benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des zuständigen Veterinäramtes nach dem Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8.

Als Hundetrainer und Hundepsychologe habe ich die erforderliche Prüfung im Bereich Hundeverhaltensberater abgelegt und erfolgreich bestanden. Das Fachgespräch wurde von einem Amtsveterinär der Landeshauptstadt Stuttgart und einem Sachverständigen geführt.

Prüfungsaufbau